Beitragsordnung
Gemäß § 5 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung am 09.01.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 3 der Vereinssatzung gilt entsprechend.
§ 2 Beiträge
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus
maßgebend. Soweit dem Vorstand kein Nachweis eingereicht wird, der einen
anderen Beitrag rechtfertigt, ist der derzeit festgesetzte Beitrag zu entrichten
Mitgliedsbeiträge im Sportverein
Art der Mitgliedschaft |
Jahresbeitrag |
Monatsbeitrag |
Kinder bis 12 Jahre Jugendliche bis 18 Jahre |
24 € 36 € |
2,00 € 3,00 € |
Damen |
60 € |
5,00 € |
Herren |
60 € |
5,00 € |
Ehepaare* |
108 € |
9,00 € |
Familien |
120 € |
10,00 € |
*Lebensgemeinschaften (Eheähnliches Verhältnis mit gemeinsamen Hausstand)
werden beitragsmäßig wie Ehepaare geführt.
Mitglieder die das 18.Lebensjahr vollendet haben und sich in der Ausbildung/Studium/Schule, Bundeswehr/Zivildienst befinden werden beitragsmäßig noch als Jugendliche geführt. Ein entsprechender Nachweis hierüber muss dem Vorstand bis zum 01.04. des laufenden Geschäftsjahres vorgelegt werden.
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
( § 5 Abs.3 Vereinssatzung)
Zusätzlicher Beitrag in der Tennisabteilung
Art der Mitgliedschaft |
Jahresbeitrag |
Monatsbeitrag |
Kinder bis 12 Jahre Jugendliche bis 18 Jahre |
24 € 36 € |
2,00 € 3,00 € |
Damen |
72 € |
6,00 € |
Herren |
72 € |
6,00 € |
Ehepaare |
120 € |
10,00 € |
Familien |
164 € |
12,00 € |
Passive Mitglieder |
18 € |
1,50 € |
§ 3 Abwicklung des Beitragswesens
Die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein werden im April, die der Tennisabteilung im April und Oktober des laufenden Jahres abgebucht.
Bei Eintritt in den Sportverein /Tennisabteilung während des laufenden Geschäftsjahres wird der Jahresbeitrag anteilig ab Beginn der Mitgliedschaft berechnet. Bei Austritt aus dem Sportverein/Tennisabteilung wird immer für das laufende Kalenderjahr der gesamte Jahresbeitrag berechnet. Eine Rückerstattung der Beiträge entfällt.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein umgehend Änderungen der Kontonummer, den Wechsel des Kreditinstituts, sowie die Änderung der persönlichen Anschrift mitzuteilen.
Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beiträge zum Fälligkeitstermin nach Abs.1 eingezogen.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch durch Bankgebühren ( Rücklastschriften ) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
§ 4 Streichung von Mitgliedern, Vereinsausschluss
Nach § 4 Absatz 3 der Vereinssatzung kann Mitgliedern, die ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, auf Beschluss des Vereinsausschusses (Erweiterter Vorstand) die Mitgliedschaft gekündigt werden. Hierbei wird nach dem 3 Stufen Modell vorgegangen:
Stufe 1 |
Zahlungserinnerung (i.d.R 14 Tage nach Fälligkeit) |
Stufe 2 |
Mahnung mit Fristsetzung (i.d.R 4 Wochen nach Fälligkeit) |
Stufe 3 |
Mahnung mit Fristsetzung, Androhung der Kündigung der Mitgliedschaft und der gerichtlichen Geltendmachung der Beitragsrückstände |
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Für die Beendigung der Mitgliedschaft im Sportverein oder der Tennisabteilung gilt
§ 4 Abs. 2 der Vereinssatzung entsprechend
§ 6 Sonderregelungen für Mitglieder der Tennisabteilung
6.1 Aufnahmegebühr Tennisabteilung
gestrichen ( § 5 Abs.1,2 und 4 der Vereinssatzung gilt entsprechend)
6.2 Arbeitsstunden
Erwachsene 8 Arbeitsunden und Jugendliche 4 Arbeitsstunden
Hierbei wurde folgende Unterteilung vorgenommen:
Herren |
mind. 4 Std. |
Pflege an der Anlage(Frühjahrsbestellung, Instandhaltung Tennishaus, Plätze Winterfest)
|
Damen |
mind. 2 Std. |
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Herren |
mind.4 Std. |
Zur freien Verfügung z.B. Unterstützung bei Veranstaltungen, Thekendienste, Kuchen backen, etc. Ausnahme: Thekendienst bei Schleifchenturnieren)
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Damen |
mind. 6 Std |
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Jugendliche |
4 Std. |
Keine Unterteilung |
Jugendliche die am 01.01. des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden für die Berechnung der Arbeitsstunden als Erwachsene geführt.
erhoben. Dieser Beitrag wird jeweils im November des laufenden Geschäftsjahres abgebucht.
f. Mitglieder die am 01.01.des Geschäftsjahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Pflicht zur Ableistung von Arbeitsstunden befreit.
g. Mitglieder des Engen Vorstandes sind von der Pflicht zur Ableistung von Arbeitsstunden befreit.
6.3 Passive Mitgliedschaft
Jedes Mitglied der Tennisabteilung hat das Recht eine passive Mitgliedschaft zu beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet sein.
Anträge auf eine passive Mitgliedschaft können nur zum 01.04. oder 01.10. des Geschäftsjahres gestellt und berücksichtigt werden. Eine eventuelle Rückerstattung der Beiträge entfällt.
6.4 Umlage für Frühjahrsbestellung
gestrichen ( § 5 Abs.1,2 und 4 der Vereinssatzung gilt entsprechend)
6.5 Nichtmitglieder/Gastspieler
Für Nichtmitglieder des Sportvereins/Tennisabteilung gibt es folgende Angebote:
Wochenkarte |
10 € |
Monatskarte |
26 € |
Saisonkarte Erwachsene |
104 € |
Saisonkarte Jugendliche |
52 € |
Platzmiete je Stunde |
7 € |
Gastspieler die mehr als einmal im Monat ( Mai - Oktober ) als Gastspieler die Tennisplätze in Anspruch nehmen, sind nicht gestattet. Diesen ist ein Monats - oder Saisonkarte anzubieten. Die Saisonkarte kann nur für ein Jahr gekauft werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Diese Beitragsordnung tritt mit dem 09.01.2010 in Kraft und ist bis zum Abschluss einer neuen Beitragsordnung gültig.
Allershausen, den 09.01.2010 Der Vorstand